Leistungsspektrum

Wenn ein Berg vor einem liegt, führen bekanntlich viele Wege nach oben...

 

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Kosten:

Die ergotherapeutische Behandlung wird in der Regel, von den Krankenkassen übernommen. Hierzu benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung Ihres Arztes.

Soweit darauf nicht anders angegeben, sollte die Verordnung bei Behandlungsbeginn nicht älter als 4 Wochen sein

und als Maßnahme: "Psychisch- funktionelle Behandlung" beinhalten. Dann kann es schon losgehen!

Wenn Sie ohne Verordnung behandelt werden möchten, oder es sich um eine rein hypnotherapeutische Unterstützung handelt, können Sie die Stunden selbstverständlich auch privat zahlen. Sprechen Sie mich doch einfach an!